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LG Bamberg, 29.04.2019 - 33 KLs 2101 Js 11332/18 , 34 KLs 2106 Js 11815/18 , 32 KLs 2101 Js 3022/19 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BtMG Anlage I, III zu § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 2, § 31, § 35; StGB § ... 20, § 21, § 27 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, § 46 Abs. 1, Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, § 50, § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 1 S. 2, S. 3, Abs. 2, § 56 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 64 S. 1, § 73 Abs. 1, § 73a, § 73c, § 73d; JGG § 45 Abs. 3; BZRG § 17 Abs. 2; StPO § 154 Abs. 1, Abs. 2, § 154a, § 257c, § 267 Abs. 4
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe u.a. auf Bewährung wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Anordnung der Einziehung des Tatertrags
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 29.04.2019 - 33 KLs 2101 Js 11332/18 , 34 KLs 2106 Js 11815/18 , 32 KLs 2101 Js 3022/19
- VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 20.1883
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.08.2016 - 1 StR 331/16
Verhältnis von minderschwerem Fall und gesetzlich vertypten …
Auszug aus LG Bamberg, 29.04.2019 - 33 KLs 2101 Js 11332/18
Unter Berücksichtigung der diesbezüglich mit Blick auf § 50 StGB einzuhaltenden Prüfungsreihenfolge (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 09. August 2016, Az. 1 StR 331/16, bei juris Rn. 5) hat die Kammer zugunsten des Angeklagten sein weitgehendes Geständnis gewertet, das er bereits zu einem frühzeitigen Stadium des Ermittlungsverfahrens abgegeben hat.Unter Berücksichtigung der diesbezüglich mit Blick auf § 50 StGB einzuhaltenden Prüfungsreihenfolge (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 09. August 2016, Az. 1 StR 331/16, bei juris Rn. 5) hat die Kammer zugunsten des nicht vorgeahndeten Angeklagten sein Geständnis gewertet.
- VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 20.1787
Fehlerhafte Gewerbeuntersagung des Online-Handels mit Tierbedarf und …
Dem Landratsamt Haßberge (künftig: Landratsamt) wurde durch Auskunft aus dem Führungszeugnis gemäß § 38 GewO vom 25. März 2020 bekannt, dass der Kläger mit rechtskräftigem Urteil des LG Bamberg vom 29. April 2019 (Az. 33 KLs 2101 Js 11332/18) wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben tatmehrheitlichen Fällen (§ 53 Abs. 1, § 54 Abs. 1 Satz 2, § 54 Abs. 1 Satz 3, § 54 Abs. 2, § 73, § 73c StGB; § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 29a Abs. 2, § 35 BtMG; § 17 BZRG) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren vier Monaten verurteilt wurde.1.3.1 Ausweislich der Feststellungen des LG Bamberg in seinem Urteil vom 29. April 2019 (Az. 33 KLs 2101 Js 11332/18) betätigte sich der Kläger im Zeitraum von Januar 2016 bis zu seiner Festnahme am 5. Juli 2018 als Betäubungsmittelhändler, wobei er insbesondere Cannabis und Kokain veräußerte.
- VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 20.1883
Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund …
2.1.1.1 Der Verurteilung des Klägers durch das LG Bamberg vom 29. April 2019 (Az. 33 KLs 2101 Js 11332/18) wegen Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe lag ausweislich der Feststellungen des Strafgerichts zugrunde, dass der Kläger seinen Bruder am 5. Juli 2018 bei einem Betäubungsmittelgeschäft begleitete.